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Nach der Demission der Bürgermeisterin – Wie geht es weiter?

Unsere Bürgermeisterin hat dem Großherzog ihre Demission eingereicht. Damit tritt der Artikel 61bis des Gemeindegesetzes in Kraft. Darin heißt es:

En cas de vacance du poste de bourgmestre en cours de mandat, le conseil communal procède parmi ses membres à la désignation d’un candidat à proposer à la nomination du Grand-Duc.

Zur Prozedur

Die DP-Mehrheit wird in der nächsten Gemeinderatssitzung einen Kandidaten vorschlagen, der dann mit absoluter Gewissheit die Mehrheit des Gemeinderates auf sich vereinigen wird.

Das Gesetz bestimmt allerdings nicht die Details der Vorgangsweise in der Sitzung des Gemeinderates.

Es gibt eine gewisse „Tradition“, dass die Bestimmung des Kandidaten a) in geheimer Wahl und b) unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgenommen wird.

Allerdings zeigt die Praxis, dass diese Designierung durchaus auch in öffentlicher Sitzung (in einem geheimen Wahlgang) erfolgen kann – in Parallele etwa zur Bestimmung der Mitglieder der Syndikate und der Kommissionen. Unsere Recherchen haben nämlich ergeben, dass – nach der letzten Regierungsbildung – z. B. in Esch/Alzette, Mamer und Grevenmacher die neuen Bürgermeister bzw. die neue Bürgermeisterin in öffentlicher Sitzung bestimmt wurden. Diese Gemeinden hatten sich für eine größere Transparenz entschieden.

Prozedur in Bartringen?

In der Gemeinderatssitzung vom 28. Januar 2022 war die Bürgermeisterin unter Ausschluss der Öffentlichkeit bestimmt worden. In der gleich darauf folgenden öffentlichen Sitzung gab Bürgermeister Colabianchi – wie es im Bericht heißt -, „bekannt, dass Schöffin Smit-Thijs vorgeschlagen wurde, um das Mandat des Bürgermeisters zu übernehmen, auf die freien Posten als Schöffen wurden derweil die Räte Frank Demuyser und Youri De Smet vorgeschlagen. (…) Der Gemeinderat nimmt diese Bekanntgabe einstimmig an.“ (Bitte lesen Sie den letzten Satz 2 x. Ein oberflächliches Lesen könnte zu einem Missverständnis führen.)

Ob die DP-Mehrheit sich nun für dieselbe Prozedur wie 2022, also für die „Tradition“, oder sich eher für die größere Transparenz entscheidet, wird sich spätestens bei Bekanntgabe der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung, die für Ende April erwartet wird, zeigen. Neben der „Tradition“ und der Transparenz wird aber noch das andere T-Wort eine Rolle spielen: die Taktik!

Die Entscheidung

Der Schöffenrat hat sich, wie die Tagesordnung der Sitzung vom 25. April 2025 zeigt, für eine geheime Sitzung entschieden.

Beitrag deelen