Enttäuschung a keng Zoustëmmung bei 2 Punkte vum Ordre du Jour
Als CSV hatten wir während der Wahlkampagne eine stärkere Begrünung des Shared-Space gewünscht. Dementsprechend hoch waren unsere Erwartungen, als der DP Schöffenrat einen Kostenvoranschlag über 270.000 Euro vorlegte. Leider wurden wir enttäuscht. Da kommen zwar neue Pflanzen ins Dorfzentrum und auf dem Vorplatz zur Kirche wird ein neues Beet angelegt, ansonsten aber werden vorwiegend neue Blumenkübeln aufgestellt. Die Lücken vor der Place de Jumelage, die oft von Autos als Parkplatz genutzt werden, werden verengt. Als Nadine Schares vor geraumer Zeit nachgefragt hatte, ob auch etwas auf dem Platz beim Hahn mit den Hühnern vorgesehen sei, hatte sie die Antwort erhalten, das gehöre ja zum Shared-Space. Nun aber stellte sich heraus, dass dort keine zusätzliche Begrünung vorgesehen ist. Leider lag auch dem Gemeinderat kein zweiter Kostenvoranschlag vor. Eine andere Firma hätte möglicherweise eine etwas kreativere Art der begrünenden Gestaltung vorgeschlagen. Zudem gefiel uns nicht, dass der Schöffenrat auf die Beratung der Mitglieder in der zuständigen Kommission verzichtet hatte. Aus diesen Gründen enthielten wir uns.
Als eine schwierige und eher peinliche Frage erwies sich die Anfrage des Schöffenrates, (wieder einmal) vor Gericht zu ziehen. Eine von der Gemeinde angemietete Wohnung für soziale Hilfeleistung musste instandgesetzt werden. Die von der Gemeinde vorgestreckte Summe von 4.198 Euro wurde nicht von der betroffenen Familie zurückgezahlt. Ein Briefaustausch zwischen den Rechtsanwälten beider Seiten führte zu keinem befriedengenden Resultat. Guy Weirich erklärte die Position der CSV in diesem Punkt. Er verwies zunächst darauf, dass die Gemeinde ihre Verantwortung gegenüber dem Eigentümer erfüllt habe. Es sei aber schwer, sich als Gemeinderat ein klares Bild der Situation zu machen. Man kenne die finanziellen Möglichkeiten der betroffenen Familie nicht. Es scheine sich jedoch um einen sozialen “Fall” zu handeln. Zudem sei es jetzt bereits der zweite Fall, in dem der Schöffenrat vor Gericht ziehen möchte, und es stelle sich die Frage, ob man die Lehre aus dem ersten Fall gezogen habe, insbesondere was die Begleitung und Betreuung dieser Familie anbelangt. Spätestens bei der Verlängerung des Mietvertrages im Jahre 2019 hätte sich eine Bestandsaufnahme (état des lieux) aufgedrängt. Zu beachten sei auch die Kosten-Nutzen-Rechnung. Inzwischen habe eine spezialisierte Agentur die Bestandsaufnahme der Wohnung vorgenommen, die Anwaltskanzlei der Gemeinde habe zwei Briefe verfasst und es kämen weitere Unkosten dazu. Das finanzielle Resultat sei abzusehen. Die Summe, um die es geht, sei zudem in Relation zu setzen zu anderen Ausgaben der Gemeinde. Nach einer längeren Diskussion enthielten wir uns bei der Abstimmung. In dieser Debatte zeigten sich nämlich zwei unterschiedliche politische Haltungen. Während die DP eher aus “Prinzip” den Gerichtsweg einschlägt und ein weiteres Exempel statuieren möchte, fühlen wir uns als CSV eher unserem sozialen Grundsatz verpflichtet – wissend auch, dass es unnütz ist, “einem Plakegen an d’Täsch ze fueren”. Einigkeit herrscht aber in dem Punkt, dass in Zukunft eine gute Betreuung bei hilfsbedürftigen Personen unbedingt erfordert ist. Die Gemeinde muss in Zukunft präventiv handeln und regelmäßig – jährlich – ihr Recht beanspruchen und auch nutzen, um die Wohnungen, die sie vermietet oder vermittelt, zu besichtigen. So werden etwaige Schäden früh erkannt und nicht erst nach Jahren beim Auszug der Mieter bemerkt.
CSV Bartreng